Mit der Anmeldung zu Seminaren, Prüfungen und anderen Veranstaltungen werden die folgenden
zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im folgenden zAGB genannt),
anerkannt, die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen dem Teilnehmer und des Steinbeis-Beratungszentrum Werte.Risiken.Schäden. (im folgenden SBZ-WRS genannt) sind.
Kontaktmöglichkeiten: Impressum
Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
1. Anmeldung
Das SBZ-WRS wird die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen (Kongresse, Seminare, Online-Seminare, Kurse, Workshops, Barcamps u.ä.) mit der Rechnungslegung bestätigen. Mit Zahlung der Rechnung kommt der Vertrag zustande. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung kann nur im Rahmen der Ziffern 3 und 4 erfolgen.
Das SBZ-WRS bestätigt umgehend die Buchung. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher wird eine frühzeitige Buchung dringend empfohlen.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und der vom SBZ-WRS ausgestellten Rechnung. Der Teilnehmer hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit) zu zahlen.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie die Ausgabe von Teilnahmebestätigung und Zertifikat erfolgt nur dann, wenn die Teilnahmegebühr zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung vollständig beim SBZ-WRS bezahlt wurde.
3. Umbuchung
Bei Umbuchung des Seminartermins ist die Seminargebühr zum ursprünglichen Seminartermin fällig. Der Seminarteilnehmer hat im Gegenzug das Recht der bevorzugten Einbuchung für seinen Umbuchungstermin.
4. Rücktritt und Kündigung, Stornokosten, Umbuchung
Sollte der Kunde gezwungen sein, die gebuchte Veranstaltung zu stornieren, muss er das SBZ-WRS umgehend in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) benachrichtigen.
Eine Kündigung ist nur schriftlich, per Fax oder per E-Mail an das SBZ-WRS zulässig.
Es besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wodurch eventuelle Stornogebühren vermieden werden und keine weiteren Kosten entstehen.
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
• Stornierung zwischen 15 und 41 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer
• Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer
Es gilt das Datum des Posteingangs bei SBZ-WRS.
5. Teilnehmerzahl
Zur effizienten Durchführung der Seminare und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Die Teilnehmerzahl an den Weiterbildungsveranstaltungen des SBZ-WRS ist, wenn nicht anders angegeben, auf maximal 15 Personen begrenzt. Seminare finden statt, wenn mindestens 5 Teilnehmer gebucht haben.
6. Absage/Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
Das SBZ-WRS hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grund Veranstaltungen abzusagen. Dies teilt das SBZ-WRS unverzüglich, spätestens bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn, dem Teilnehmer mit. Das SBZ-WRS ist dann verpflichtet, dem Lehrgangsteilnehmer bereits gezahlte Entgelte zurück zu erstatten. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Dem SBZ-WRS steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen sowie zusätzliche Termine aufzunehmen. Es ist insbesondere berechtigt, ausgefallene Veranstaltungen in angemessener Frist nachzuholen. Bei Einzelveranstaltungen ist die Frist angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 4 Wochen nach dem Ursprungstermin stattfindet. Dem Teilnehmer dadurch entstehende zusätzlich Kosten, wie Fahrtkosten o.ä., werden nicht von dem SBZ-WRS übernommen. Der Unterricht findet in der Regel in den von dem SBZ-WRS ausgesuchten Schulungsräumen statt. Die jeweiligen Seminarorte werden rechtzeitig vor Seminarbeginn mitgeteilt.
7. Wechsel der Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
Die SBZ-WRS behält sich vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen Dozenten auszuwechseln.
8. Haftung
Das SBZ-WRS haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des SBZ-WRS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung des SBZ-WRS, mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
9. Online-Teilnahme
9.1 Eine Teilnahme ist nur mit funktionierenden Audio- und Videoeinrichtungen möglich, die auch während der Seminare vorzuhalten und zu nutzen sind.
9.2 Für Teilnehmer unserer QS QuerschnittSeminare gilt:
10. Ausschluss von der Teilnahme
Das SBZ-WRS ist berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug geraten ist, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind. Der Teilnehmer hat in diesem Fall als pauschalisierten Schadenersatz das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche des SBZ-WRS.
11. Datenschutz/Copyright
Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des SBZ-WRS vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des SBZ-WRS. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des SBZ-WRS zuständige Gericht. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
Berlin 11. Juli 2018
Aktualisierung am 27. Mai 2021