Regulierungshilfen bei der Schadensanierung bei sogenannten Gewerkelöcher: die einzelnen sanierenden Handwerker verweisen auf ihr jeweiliges Vorschriftenwerk, was vermeintlich keine Reparatur bei der Sanierung zulässt.
Bei Bauteilen, die sich auch bei einfachen Beschädigungen nicht sanieren lassen, muss logischerweise bei der Zeitwertbewertung mit einer verkürzten Restlebensdauer gerechnet werden.
Daher ist es im Interesse aller Beteiligten, Bauteile nach einem Sachschaden durch Reparatur ertüchtigen zu lassen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist.
Fachleute des Steinbeis-Beratungszentrum Werte.Risiken.Schäden., kooperierende Sachverständige und Sondersachverständige sowie kooperierende Firmen, Vereine, Verbände, aber auch interessierte Kreise, bearbeiten die Regulierungshilfen, die jeweilige Mitarbeit wird dokumentiert.
Herausgeber der Regulierungshilfen: Steinbeis-Beratungszentrum Werte.Risiken.Schäden.
Norbert Reimann (Mittwoch, 22 Mai 2019 17:27)
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