Aller Anfang ist schwer ...

... auch die Erst-Zertifizierung bei uns.

 

Dies hängt damit zusammen, dass wir uns im Interesse der bei uns zertifizierten Sachverständigen streng an die DIN EN ISO/IEC 17024 halten. Bestimmte Vorgänge sind automatisiert, damit die Zertifizierung wirtschaftlich ist, für alle Beteiligten.

 

Wir haben keinen Ehrgeiz eine große Zertifizierungsstelle zu werden, vielmehr soll unsere Steinbeis-WRS-Zertifizierung ein belastbarer Nachweis des Fachwissens und der Arbeitsmethodik unserer zertifizierten Kollegen sein.

Dafür werden wir auch auf Zertifizierungen verzichten, wenn die geforderten Leistungen nicht erbracht werden können.

 

Ablaufplan der Zertifizierung:

  1. Sie senden uns einen formlosen Lebenslauf im PDF-Format mit Hinweisen auf Ausbildungen, Abschlüssen, Berufserfahrungen (ohne Nachweise) und Hinweise auf Berufserfahrungen im Sachschadenbereich
  2. Das QM-Handbuch kann eingesehen werden
  3. Voraussetzung für die Zertifizierung der unterschiedlichen Fachgebiete ist die Teilnahme an einer Ausbildung mit den Inhalten z.B. in unserem SchadenSeminar oder vergleichbare Ausbildungen (hier sind Nachweise der Ausbildung erforderlich)
  4. Wir senden Ihnen nach positiver Vorprüfung ein Passwort
  5. Informationsmaterial ist mit Hilfe des Passwortes zu finden:
    QMH1-01 Handlungsanleitungen.pdf
    QMH1-02 Anforderungsprofil.pdf
    QMH1-03 System Zertifizierung.pdf
    QMH1-04 Zertifizierungsgebühren.pdf
    QMH1-05 Zulassungsvoraussetzungen.pdf
  6. Dann bitte laden und ausfüllen des Zertifizierungsantrages, unterschreiben und an uns mailen
  7. Generierung sowie Überweisung der Rechnung Zertifizierungsgebühr
  8. Wir senden den Zertifizierungsvertrag per Mail zur elektronischen Unterschrift
  9. Anlegen der persönlichen Seite in der Cloud durch uns, Cloud-Nutzer haben einen  individuellen Ordner, Zusendung der Zugangsdaten durch uns
  10. Cloud: https://cloud.schadenseminar.de
  11. Der unterschriebene Vertrag liegt auf der persönlichen Seite des Antragstellers.
  12. Antragsteller laden nun alle geforderten Unterlagen in Ihre Ordner.
  13. Zugang auf diesen Ordner haben nur der Antragsteller, die Zertifizierungsstelle und die jeweiligen Prüfer/innen.
  14. Die Abstimmung für den Termin der schriftlichen sowie der mündlichen Prüfung erfolgt, wenn die
    1. Unterlagen alle geprüft sind und
    2. die drei Prüfungsgutachten vorliegen und positiv geprüft sind
  15. Auf unser fakultatives Training Zertifizierungsprüfung Sachschaden wird hingewiesen

  16. Nach bestandenen Prüfungen erfolgt vom Zertifizierungsausschuss die Zertifizierung.

  17. Die Zertifizierungsurkunde sowie die Stempeldateien werden auf der persönlichen Seite abgelegt
  18. Die gültige Benennung wird in der Liste der gültigen Zertifikate geführt
  19. Um die Benennung in der Liste aufrecht zu erhalten, ist eine jährliche Überprüfung und nach 5 Jahren eine Re-Zertifizierung erforderlich
  20. Die geforderten Nachweise der Überprüfungen sind termingerecht ebenfalls auf die persönliche Seite zu laden
  21. Für die Jahresüberprüfung wie für die Re-Zertifizierung ist ist eine Rechnung zu generieren und zu überweisen
  22. Es wird dringend empfohlen, eine eigene Wiedervorlage für die Termine zu führen, damit möglichst keine Aufforderung durch die Zertifizierungsstelle notwendig wird