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Zeitwertfalle

Die Zeitwertfalle schnappt immer wieder zu, zum Nachteil der Versicherungsnehmer.

Bei einem aktuellen Fall wurde eine Industriehalle aus dem Jahre 1963 fast vollständig zerstört. Der namhafte Versicherer bescheinigt im Versicherungsschein einer Neuwertversicherung vier Wochen vor dem Brand: "Das Gebäude ist frei von erkennbaren Bau-/Instandhaltungsmängeln"

Der Versicherer und/oder sein Partei-Sachverständiger kommen nach dem Brandschaden zu dem Schluss,

  • dass das Gebäude weit unterhalb des Zeitwertvorbehaltes von 40 % liegt,
  • reguliert den Sachschaden nicht,
  • reguliert auch den Kostenschaden zwei Jahre nicht,
  • nach fast zwei Jahren werden Teile der notwendigen Abbrucharbeiten reguliert

Die ursprünglich solide Stahlkonstruktion rostet zwei Jahre vor sich hin wegen massiver Chloridbelastung - so ein chemisches Gutachten, welches die Versicherung in Auftrag gegeben hat.

 

Gebäude ist frei von erkennbaren Bau-/Instandhaltungsmängeln

Neben dem versicherten Sachschaden ist ein erheblicher Vermögensschaden entstanden.

Es stellt sich immer wieder die Frage: wie ermitteln Sachverständige und Versicherer den Zeitwert eines Gebäudes, welche Verfahren werden angewandt.

Dem Versicherungsnehmer liegt diese Berechnung nicht vor.

 

Es kann nur vermutet werden, dass die falsche und reflexartige Anwendung einige Teile der ImmoWertV bei solchen Ergebnissen zur Anwendung gekommen ist.

 

Die Verantwortung von Versicherer wie deren Sachverständigen in solchen Fällen können fast nur auf juristischen Weg geklärt werden, da selbst nach einer Nachregulierung ein Schaden außerhalb der Sachversicherung entstanden ist.

 

Berliner Modell

Das Berliner Modell der Zeitwertermittlung von Immobilien wurde im SchadenSymposium 2020 vorgestellt.

Tagungsband demnächst.

 

Altfälle

Versicherungsnehmer, deren Schadenregulierung durch die Anwendung des Zeitwertvorbehaltes erfolgte, sollten dies, auch nachträglich, von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.

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Kommentare: 1
  • #1

    Norbert Reimann (Dienstag, 29 September 2020 13:35)

    Eine gute Versicherungswertermittlung vor Vertragsabschluss beinhaltet auch den aktuellen Zeitwert der Risiken.
    Wenn Unsicherheiten vorhanden sind, bietet es sich an, auch bei laufenden Verträgen einen Versicherungswert zum Zeitwert zu erstellen.