Satzung


Auszüge aus der Satzung

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des fachlichen Austauschs, der Weiterbildung und der praktischen Zusammenarbeit im Bereich Schadenmanagement.

(2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch

a) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Seminaren, Workshops, Lehrgängen, Symposien und Fachgesprächen,

b) die Erstellung, Bearbeitung, Betreuung und Verbreitung von Merkblättern, Fachinformationen, Fachliteratur, Dokumentationen und Arbeitshilfen,

c) den Betrieb von Netzwerkformaten, Arbeitskreisen, Ressorts, digitalen Plattformen und Archivstrukturen,

d) die fachliche Begleitung, Koordination und Qualitätssicherung von Bildungs- und Zertifizierungsangeboten,

e) die Förderung des fachlichen Austauschs zwischen Mitgliedern, Referenten, Praktikern und weiteren Mitwirkenden,

f) die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Tutoringprogrammen zur fachlichen und persönlichen Förderung von Nachwuchskräften und jungen Sachverständigen.

g) die Durchführung eines jährlichen Stiftungsvortrags zum Gründungstag des Vereins am 7. Dezember, auch in digitaler Form, zur Pflege der Vereinskultur, zur Förderung junger Sachverständiger sowie zur Behandlung aktueller Themen aus Schadenmanagement, Versicherungswesen und angrenzenden Bereichen im Kreis der Mitglieder und eingeladener Gäste.

(3) Zur Förderung von Transparenz und Qualität der Bildungs- und Zertifizierungsangebote führt der Verein ein Verzeichnis interessierter Kreise im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese interessierten Kreise können insbesondere

  • sich in dieses Verzeichnis eintragen lassen,
  • Informationen über relevante Inhalte und Entwicklungen erhalten sowie
  • in geeigneter Form, insbesondere durch Teilnahme als Gäste in Arbeitskreisen und Fachformaten, mitwirken.

(4) Der Verein kann zur Zweckverwirklichung entgeltliche Leistungen anbieten, soweit dies mit dem Vereinszweck vereinbar ist.