Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zusätzliche Geschäftsbedingungen Seminare, Prüfungen, Veranstaltungen

Mit der Anmeldung zu Seminaren, Prüfungen und anderen Veranstaltungen werden die folgenden

 

zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im folgenden zAGB genannt

 

anerkannt, die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen dem Teilnehmer und des Berliner SchadenSeminar BSS(im folgenden BSS genannt) sind.

 

Kontaktmöglichkeiten: Impressum

 

Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 

1. Anmeldung

Das BSS wird die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen (Kongresse, Seminare, Online-Seminare, Kurse, Workshops, Barcamps u.ä.) mit der Rechnungslegung bestätigen. Mit Zahlung der Rechnung kommt der Vertrag zustande. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung kann nur im Rahmen der Ziffern 3 und 4 erfolgen.

 

Das BSS bestätigt umgehend die Buchung. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher wird eine frühzeitige Buchung dringend empfohlen.

 

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und der vom BSS ausgestellten Rechnung. Der Teilnehmer hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit) zu zahlen.

 

Die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie die Ausgabe von Teilnahmebestätigung und Zertifikat erfolgt nur dann, wenn die Teilnahmegebühr zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung vollständig beim BSS bezahlt wurde.

 

3. Umbuchung

Bei Umbuchung des Seminartermins ist die Seminargebühr zum ursprünglichen Seminartermin fällig. Der Seminarteilnehmer hat im Gegenzug das Recht der bevorzugten Einbuchung für seinen Umbuchungstermin.

 

4. Rücktritt und Kündigung, Stornokosten, Umbuchung

 

Sollte der Kunde gezwungen sein, die gebuchte Veranstaltung zu stornieren, muss er das BSS umgehend in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) benachrichtigen.

 

Eine Kündigung ist nur schriftlich, per Fax oder per E-Mail an das BSS zulässig.

 

Es besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wodurch eventuelle Stornogebühren vermieden werden und keine weiteren Kosten entstehen.

 

Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:

 

        Stornierung bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

        Stornierung zwischen 15 und 41 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer

        Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer

 

Es gilt das Datum des Posteingangs bei BSS.

 

5. Teilnehmerzahl

Zur effizienten Durchführung der Seminare und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Die Teilnehmerzahl an den Weiterbildungsveranstaltungen des BSS ist, wenn nicht anders angegeben, auf maximal 15 Personen begrenzt. Seminare finden statt, wenn mindestens 5 Teilnehmer gebucht haben.

 

6. Absage/Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen

Das BSS hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grund Veranstaltungen abzusagen. Dies teilt das BSS unverzüglich, spätestens bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn, dem Teilnehmer mit. Das BSS ist dann verpflichtet, dem Lehrgangsteilnehmer bereits gezahlte Entgelte zurück zu erstatten. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Dem BSS steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen sowie zusätzliche Termine aufzunehmen. Es ist insbesondere berechtigt, ausgefallene Veranstaltungen in angemessener Frist nachzuholen. Bei Einzelveranstaltungen ist die Frist angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 4 Wochen nach dem Ursprungstermin stattfindet. Dem Teilnehmer dadurch entstehende zusätzlich Kosten, wie Fahrtkosten o.ä., werden nicht von dem BSS übernommen. Der Unterricht findet in der Regel in den von dem BSS ausgesuchten Schulungsräumen statt. Die jeweiligen Seminarorte werden rechtzeitig vor Seminarbeginn mitgeteilt.

 

7. Wechsel der Dozenten

Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

 

Die BSS behält sich vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen Dozenten auszuwechseln.

 

8. Haftung

Das BSS haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des BSS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Die Haftung des BSS, mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

 

9. Online-Teilnahme

9.1 Eine Teilnahme ist nur mit funktionierenden Audio- und Videoeinrichtungen möglich, die auch während der Seminare vorzuhalten und zu nutzen sind.

9.2 Für Teilnehmer unserer QS QuerschnittSeminare gilt:

die QuerschnittSeminare sind elementare Bestandteile unserer Zertifikatsausbildung, können aber einzeln gebucht werden.

Zertifikatsausbildungen sind über mehrere Wochen angelegt, daher haben die Teilnehmer der Zertifikatsausbildungen das Privileg, einzelne Abschnitte bei persönlichem Ausfall aufzeichnen zu lassen.

Vor Aufzeichnungsbeginn müssen alle Teilnehmer der Aufzeichnung zustimmen, um das Seminar weiter verfolgen zu können.

Diese Aufzeichnungen werden nicht öffentlich in unserer eigenen Cloud abgelegt und sind nur den betroffenen Teilnehmern der Zertifikatsausbildungen für eine begrenzte Zeit zugänglich.

Es soll sicher gestellt werden, dass die betreffenden Teilnehmer den Stoff nachholen  können um den Erfolg der Zertifikatsausbildung nicht zu gefährden.

Es besteht weder ein Interesse der Teilnehmer noch des Veranstalters, das Aufzeichnungen oder Teile davon im Internet veröffentlicht werden.

 

10. Ausschluss von der Teilnahme

Das BSS ist berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug geraten ist, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind. Der Teilnehmer hat in diesem Fall als pauschalisierten Schadenersatz das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche des BSS.

 

11. Datenschutz/Copyright

Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des BSS vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

Eine Nutzung des Logo Berliner SchadenSeminar kann auf Antrag genehmigt werden.

 

12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des BSS. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des BSS zuständige Gericht. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

 

Berlin 10. Februar 2024