Mediation

Vermitteltes Sachverständigenverfahren (vSVV BSS)

Die Idee: das zweistufige bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren mit einer dritten, zwischengeschalteten, Phase zu ergänzen.

Diese Zwischenphase beinhaltet eine Mediation nach den Regeln der Wirtschaftsmediationen.

Die Parteien können dies vereinbaren, ein Vertrag ist dazu erforderlich, ein Vertragsmuster kann bei uns angefordert werden.

Grafik Struktur "vermitteltes Sachverständigenverfahren (vSVV BSS)

„Ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde“

Wenn in der ersten Phase die beiden Parteigutachten mit einem annähernd gleichen Ergebnis enden oder von vornherein ein gemeinsames Gutachten angestrebt und umgesetzt wird, sind die Phasen 2 und 3 nicht erforderlich.

Sollten die Ergebnisse auseinanderliegen, geben die Parteien die weitere Bearbeitung nicht gleich an den Schiedsgutachter (Obmann) ab, sondern gehen mit der zweiten Stufe in eine Mediation.

Wirtschaftsmediationen sind anerkannte Verfahren. Geeignete Mediatoren werden schon zu Beginn des Verfahrens, wie die Einigung auf den Obmann, bestimmt. Die sollten nicht die Parteisachverständigen sondern die Parteien direkt vereinbaren.

In der Mediation können die beiden Parteien versuchen eine einvernehmliche oder in Teilen einvernehmliche Lösung zu finden.

In aller Regel möchte der Versicherer, der durch die Schadenzahlung oft viel Geld auszahlt, den Kunden nicht verlieren, ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde. Auch der Versicherungsnehmer wird sein Vertrauen in die Versicherungsgesellschaft nicht verlieren, wenn man, unter Beratung der Parteisachverständigen, eine einvernehmliche Lösung findet.

 

Die dritte Phase (Beauftragung Schiedsgutachter) ist bei erfolgreicher Mediation nicht mehr erforderlich.

 

Bei Teilerfolgen der Mediation ist zumindest eine gemeinsame Vorarbeit geleistet worden über Punkte, bei denen Einigkeit besteht, über die der Schiedsgutachter nicht mehr befragt werden muss.

Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich (Wikipedia).