Die Seminarzeiten werden im Interesse aller Teilnehmer eingehalten.
Bei Bedarf der Teilnehmer werden Zusatztermine vereinbart.
Sollte ein Teilnehmer an einem Lehrgangstag, oder Teile davon, nicht teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, dass diese Lehrgangsteile aufgezeichnet werden (Teilnehmer erklären sich mit
der Buchung dazu bereit). Die betroffenen Teilnehmer können diesen Stoff in einer begrenzten Zeit in unserem Steinbeis-Büro in Berlin ansehen, bearbeiten und Fragen dazu stellen.
Die Aufnahmen stehen den Berechtigten online nicht zur Verfügung, die Videos können nicht kopiert werden und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Blended Learning
- Vorbereitung Eigenarbeit
- Mustergutachten
- Analysen, Schadenanalysen, Risikoanalysen
- Vorträge
- Übungen
- Diskussionen
- Zertifikatsgutachten
Der Kurs wird angeboten als
Die Checkliste ist eine Sammelliste: nicht alle Punkte treffen bei allen Gutachten zu
1. Form des Gutachtens
- Logischer Aufbau des Gutachtens
- Sinnvolle einzelne Gliederungspunkte
- Übersichtliches Inhaltsverzeichnis
- Sprache allgemein verständlich
- Erläuterung der Bedeutung von Fachbegriffen
- Formulierungen sachlich und neutral
- Inhaltlich verständlich und nachvollziehbar
- Seiten des Gutachtens fortlaufend und eindeutig durchnummeriert
- Keine unnötigen Kopien aus allgemein zugänglichen Quellen, z.B. Gesetzen, Fachliteratur, Normen und Regelwerke
2. Deckblatt / allgemeine Angaben
- Ersteller des Gutachtens mit Angabe seines Fachgebiets
- Gutachtennummer/Seitenzahl auf jeder GA-Seite mit Anzahl der Seiten des Gutachtens
- Auftraggeber des Gutachtens
- Aktenzeichen des Auftraggebers
- Datum des Auftrags
- bei Sachverständigenverfahren und dergleichen: Angabe der Parteien
- Angabe der Seite der Zusammenfassung
- Inhaltsverzeichnis
3. Auftrag und Zweck des Gutachtens
- Angabe des Zwecks des Gutachtens
- wörtliche Wiedergabe der Fragestellung aus dem Auftrag
- eventuell vom Auftraggeber gemachte Auflagen oder Vorgaben für das Gutachten
4. Feststellungen
4.1 Allgemeine Feststellungen
- alle dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Unterlagen
- weitere, vom Sachverständigen genutzten Quellen, z. B. Normen und andere Regelwerke, Kommentare
- eingesetzte Hilfskräfte mit Angaben der Tätigkeiten, die diese ausgeführt haben
- Art und Bezeichnung von verwendeten Hilfsmitteln, z. B. Messgeräte, Angabe von verwendeten Untersuchungs- oder Messverfahren
4.2. Ortstermine, Erörterungstermine
(nur, wenn stattgefunden)
- Datum und Art der Ladung
- Angabe der zum Orts- oder Erörterungstermin geladenen Personen (genaue Bezeichnung)
- Angabe der zum Orts- oder Erörterungstermin erschienen Personen, bei verspätet erschienen Personen Uhrzeit des Eintreffens
- Funktion von erschienenen, aber nicht geladenen Personen, zu welcher der geladenen Personen gehören sie
- Uhrzeit des Beginns
- Uhrzeit des Endes
- Besonderheiten beim Ortstermin, z. B. Störungen durch Personen, Anordnungen des Sachverständigen, vorzeitig den Termin verlassende Personen
- detaillierte Beschreibung des Ablaufs des Orts- oder Erörterungstermins einschließlich aller erforderlicher Angaben zu den Randbedingungen wie Witterung, Raumtemperatur, Lichtverhältnisse
- Angaben zu gemachten Dokumentationen, z. B. Fotos
- Angaben zu durchgeführten Untersuchungen, Messungen, Bauteilöffnungen (mit Angabe durch wen) u. dgl.
4.3 Weitere Feststellungen
- Feststellungen außerhalb der Ortstermine durch Schriftverkehr, Telefonate etc.
5. Recherchen
- Einholung von Wetterinformationen, Wettergutachten
- Überprüfung ob evtl. Sondersachverständige einzusetzen sind, Beschreibung der Aufgabe
6. Beschreibung des Sachverhalts, Untersuchungsbericht
- detaillierte Beschreibung aller Tatsachen, die die Grundlage der späteren Schlussfolgerungen und Feststellungen bilden, dabei deutliche Trennung von Tatsachen aus den Akten (mit Angabe
der Fundstelle)
- und von eigenen Erkenntnissen
- bei erfolgtem Orts- oder Erörterungstermin: im Zuge des Termins festgestellte Ergebnisse, dabei Angabe, ob es sich um Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten handelt, bei Wahrscheinlichkeiten
mit Angabe
- des Wahrscheinlichkeitsgrads
- bei Untersuchungsbericht: für Laien verständlich, trotzdem alle Schritte so beschrieben, dass sie von einem Fachmann Schritt für Schritt nachvollziehbar sind
- bei Untersuchungsbericht: bei Ortstermin von Beteiligten geäußerte Einwände, z. B: zur Messmethode, aufgenommen und damit auseinander gesetzt (sofern Einwände geäußert wurden)
- bei Untersuchungsbericht: mögliche Fehlerquellen oder Schwachstellen bei der Untersuchung, die das Ergebnis beeinflussen können, benannt
- Fragen der Aufgabenstellung präzise und auch für Laien nachvollziehbar beantwortet
- Hinweise auf Unsicherheiten bzw. Verlässlichkeit der Schlussfolgerungen
- bei vorliegenden Unsicherheiten oder Fachansichten im Dissenz: Hinweis auf mehrere ernsthaft in Betracht kommende Antworten, eventuell alternatives Gutachten
- Benennung von Zitaten, Gerichtsurteilen oder Gesetze und Rechtsverordnungen vollständig und mit Fundstellen zum Nachschlagen angegeben
7. Ermittlung der Schadensumme
- Baubeschreibung, technische Ausstattung und relevante Ausstattungsmerkmale
- Angaben zu Wohnflächen, BGF-Flächen und deren Nachweis
- Schadensumme zum Neuwert
- Schadensumme zum Zeitwert
- Schadensumme zum gemeinen Wert
- Bei Brandschäden: Einschätzung der Gefahrenbereiche
- Massenermittlungen, nachprüfbar
- Überprüfungen von Angeboten und Rechnungen
- Einarbeitung von Sondergutachten (Kontaminationen, Tragwerksplanung etc.)
8. Versicherungswertermittlung
- Angabe zum Modell der Versicherungswertermittlung
- Angaben zur Versicherungssumme
- Versicherungswertermittlung
- Ermittlung der Unterversicherung
- Bei gewerblichen Risiken: Ermittlung des Zeitwertes des Risikos
- Ermittlung der Gesamtnutzungsdauern sowie der Restnutzungsdauern
9. Zusammenfassung und Bewertung
- kurze und prägnante Antwort auf die Frage aus dem Auftrag
- ggf. deutliche Hervorhebung der Antwort, z. B. durch Fettdruck, wenn die Zusammenfassung etwas mehr Text umfassen muss, damit sie verständlich ist
- Unterschrift des Sachverständigen mit Datum und Gutachterstempel. Rundstempel bei ö.b.u.v. Sachverständigen, bei freien und Verbandsgeprüften Sachverständigen Ovaler Gutachterstempel
- wenn Sachverständiger nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist: Versicherung, dass das Gutachten objektiv und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden ist
10. Dokumentation / Anlagen
- Inhaltsverzeichnis der nachfolgenden Dokumentationen (Fotos, Pläne Berechnungen), sofern umfangreich
- Alle in dem Gutachten erwähnten und genutzten Dokumente und Unterlagen als Kopie vorhanden, ausgenommen allgemein zugängliche Dokumente und Quellen wie Fachliteratur, Regelwerke
- alle Dokumentkopien sind durchgängig nummeriert
- an allen Stellen im Gutachten, an denen Dokumente erwähnt werden, wird auf die Fundstelle der Kopie in der Dokumentation verwiesen
Wir bieten die Tutorien an für Zertifikatsgutachten
- Sachschäden
- Versicherungswerte
- Hausrat und Inhalt
Wenn zwei oder alle drei Bereiche bearbeitet werden sollen, können die im gleichen Objekt bearbeitet werden.
Studienmaterial
Die Gutachten werden von unserer Seite nicht veröffentlicht und weiterverwendet; sollte dies gewünscht sein, ist auf den Datenschutz der verwendeten Unterlagen zu achten.
Die Teilnehmenden benutzen idealerweise Material aus eigenen Schadensfällen und anonymisieren personenbezogene Daten.
Wir können auch Baupläne und Fotoaufnahmen als Aufgabe zur Verfügung stellen.
Teilnehmende, die ihr Zertifikatsgutachten mit BIM erarbeiten, können von uns durch Bereitstellung von BIM-fähigem Material unterstützt werden.
Auftraggeber
Auftraggeber im Sachschadenbereich sind meist Versicherer, in weniger Fällen Versicherungsnehmer.
Für die Zertifikatsgutachten sind die Auftraggeber allerdings Landgerichte, es wird also ein objektives Gutachten gefordert, ohne für eine Partei zu arbeiten.
Im Vorfeld werden nicht vorliegende Parteigutachten gegenseitig angezweifelt, z. B. ist dem Versicherungsnehmer der in Vorgutachten ermittelte Zeitwert zu gering, dem Haftpflichtversicherer
aber zu hoch.
Es sollen so verschiedene Schwierigkeitsgrade in die Gutachtenerstellung eingebaut werden.
Zeitwertbewertung (Gebäude/Inhalt)
- Uneinigkeit über Zeitwert: VN fordert Zeitwert (baut nicht wieder auf, hält Schätzungen zu niedrig); Verursacher/Haftpflichtversicherung hält ihn zu hoch.
- Unterschiedliche Zeitwert-Ermittlungen: Haftpflicht vs. Sachschadenversicherung
- Exakte Position-für-Position-Berechnung mit materieller/immaterieller Wertminderung
- Besonderheit bei Gewerbe: Zeitwertvorbehalt.
Unterversicherung und Grunddaten
- Diskrepanz bei qm-Angaben; Leistungskürzungen.
- Regressfähige Prüfung von Wohnflächen, BGF, Mengen.
- Streit um Raumgeometrie, Aufteilung, Mengen im Vertrag.
Regress und Quotenvorrecht
- Quotenvorrecht: Versicherung teilweise reguliert, behält Regress (kongruent voll, inkongruent anteilig).
- Immobilie zum Abriss bestimmt: Gemeiner Wert statt Zeitwert.
Behördliche Auflagen und Folgekosten
- Auflagen/Schäden durch Behörden (nicht verursacherbedingt, z. B. Brandschutz, Barrierefreiheit); Mehrkosten Aufräumung, Abbruch, Entsorgung.
- Berücksichtigung gemäß VdS 2357 Brandschadensanierung (Sofortmaßnahmen, Vorarbeiten, Hauptarbeiten).
Versicherungsbedingungen und Ausschlüsse
- Welche möglichen Klauseln sind bzw. sind nicht versichert (Fläche, Grenzen, Umfang, Ausschlüsse).
- Schäden an nicht versicherten/ausgeschlossenen Teilen.
Kontaminationen
- Vorhanden vor Schaden, aber schadensbedingt zu sanieren (z. B. Schimmel, Asbest).
- Durch Schaden (Ruß, Rauchgas, Korrosion); Abgrenzung und Sanierungskonzept.
Zertifikatsgutachten zu Versicherungswerten beinhalten immer die Ermittlungen von
- Neuwert
- Zeitwert
- Gemeiner Wert
Lastfälle für die Ermittlung von Versicherungswerten:
- Abweichungen bei Flächen-, Volumen- oder Raumgeometriedaten im Vergleich zu Vertrags- oder Katasterangaben.
- Unstimmigkeiten in der Baubeschreibung, einschließlich Qualitäten von Materialien und Ausführungen.
- Rückstände aufgrund verbindlicher Auflagen oder ungültiger Baugenehmigungen, die den versicherten Umfang beeinflussen.
- Uneinigkeit über den Instandhaltungsgrad und daraus resultierende Abnutzungsgrade.
- Fragen zum Zeitwertvorbehalt sowie zur Zeitwertentwicklung zum Bewertungsdatum.
- Berücksichtigung besonderer Bauteile, Außenanlagen und immaterieller Wertminderungen.
- Anwendung des richtigen Regionalfaktors für ortsübliche Baukosten.
- Auswahl und Anpassung des Baupreisindex an aktuelle Entwicklungen.
- Unterschiede bei Methoden wie Wert 1914, Flächenmodelle oder Massenkostenberechnung.
Es ist von einem Schadenereignis mit Hausrat- und Inhaltsrisiken auszugehen, es werden also immer zwei Gutachten oder Gutachtenteile angefertigt.
Lastfälle:
Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
- Zeitwert: Wert eines Gegenstands zum Schadenszeitpunkt (abhängig von Alter, Nutzung, Verschleiß).
- Wiederbeschaffungswert (Neuwert): Kosten für die Anschaffung eines gleichwertigen neuen Gegenstands.
- Nicht mehr lieferbare Geräte/Sonderanfertigungen: Ersatzwert oder Schadenswert (meist Zeitwert, ggf. Schätzung durch Sachverständigen).
Unterversicherung und Versicherungssumme
- Versicherte Summe vs. tatsächlicher Inhaltswert: Bei Unterversicherung (Versicherungssumme < tatsächlicher Wert) anteilige Kürzung der Leistung.
- Fehlende Inventarliste/Veränderung ohne Summenanpassung: Risiko der Unterversicherung, ggf. Fehlende Leistung.
Ausschlüsse und besondere Risiken
- Nicht versicherte Gegenstände: Bargeld, Schmuck über Versicherungsgrenze, gewerbliche Nutzung ohne Zusatzversicherung.
- Ausschlüsse: Große Fahrlässigkeit, Vorsatz, Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben) ohne Erweiterungsklausel.
- Miet-/Leasinggüter: Versicherungspflicht muss geklärt sein (meist Mieter haftet, ggf. Versicherungsschutz durch Vertrag).
Nutzung und Nutzungsausfall
- Nutzungsausfall: Kosten für Mietgeräte, Hotelübernachtung, Ersatzküche, Waschmaschine, Arbeitsmittel.
- Wortlaut: Betriebsausfall bei EDV, Maschinen, Lager – meist besondere Klausel nötig.
Kontaminationen und Sondergegenstände
- Kontaminierte Gegenstände: Reinigung oder Aussortierung (Rauch, Wasser, Schimmel).
- Empfindliche Güter: EDV, Kunst, Archiv, verderbliche Waren – besondere Beweis- und Dokumentationspflichten.
Dokumentation und Beweissicherung
- Fehlende Fotos/Rechnungen/Listen/Stehlgutlisten: Probleme bei Feststellung und Regress.
- Unvollständige Schadensmeldung/nachträgliche Meldung: Risiko der Leistungskürzung.
Schnittstelle Haftpflicht
- Haftpflicht: Wiederbeschaffungswert für ersatzfähige Schäden.
- Regress Hausratversicherung: Quotenvorrecht analog, Verschulden (z. B. grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers).
- Abgrenzung: Hausrat (bewegliche Gegenstände) vs. Gebäudeversichertes (fest verbaut).
Zuordnung und Streitigkeiten
- Falsche Zuordnung: Gegenstände außerhalb des Gebäudes, Autozubehör – Erstattungsgrenzen.
- Streit um Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Sportgeräte, unverschlossene Wertsachen.
- Neuwert vs. Zeitwert: Versicherer setzt Zeitwert an, wenn kein Wiederanschaffungsnachweis.
Dokumentation und Bewertung
- Unvollständige Hausratlisten/veraltete Wertschätzungen: Risiko der Unterversicherung.
- Positionsweise Abwertung: Folgeschäden (Rauch, Löschwasser), immaterielle Wertminderung.
- Unklare Schadensursache: Leitungswasser vs. Eigenverschulden (z. B. defektes Gerät ohne Wartung).
Ausschlüsse und Folgekosten
- Naturkatastrophen: Überschwemmung, Erdbeben – nur mit Erweiterungsklausel versichert.
- Folgekostenstreitigkeiten: Aufräumarbeiten, Hotelübernachtung, Bewachung nach Einbruch.
- Regionale Preisunterschiede/Indexanpassungen: Bei Neuwertberechnung zu berücksichtigen.
Mehrfachversicherung und Quotenteilung
- Mehrfachversicherung: Quotenteilung beim Hausrat in gemieteten Räumen.
- Vandalismus nach Einbruch vs. isolierter Diebstahl: Unterschiedliche Regress- und Leistungsszenarien.