Sachverständige Kolleginnen und Kollegen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und zuvor mindestens drei Jahre bei SchadenZert zertifiziert waren, können auf Antrag in die Gruppe der Senior-Sachverständigen wechseln.
Für diese Mitglieder entfallen die strengen Überprüfungspflichten nach DIN EN ISO/IEC 17024. Dennoch bleiben sie aktiv in unseren fachlichen Austausch eingebunden und bringen weiterhin ihre Erfahrung und Expertise ein.
Das BSS möchte den wertvollen Sachverstand seiner Mitglieder auch im Ruhestand bewahren und fördern.
Nicht alle Teilnehmer/innen unserer Zertifikatskurse benötigen eine Personen-Zertifizierung, oft aber einen Nachweis über ihr überprüftes Fachwissen, einhergehend mit der Überprüfung einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung, das war der Grund für uns, den Ausbildungs-, Prüfungs- und Zertifizierungsprozess mit Upgrad-Control aufeinander abzustimmen.