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Recht bekommen wird teurer

GDV-Medieninformation

 

04.06.2018

 

Recht bekommen wird teurer

 

Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte alleine von 2012 bis 2016 um 19 Prozent. Basis der Analyse sind rund 1,4 Millionen Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung. Sie bilden vornehmlich alltägliche Rechtsstreitigkeiten ab, die jedermann treffen können.

 

Aktuell kann nach GDV-Berechnungen etwa der Rechtsstreit über eine Mietminderung schnell 5.000 Euro kosten, die Kündigungsschutzklage eines Durchschnittsverdieners deutlich über 3.000 Euro. Wer den Kaufvertrag eines Mittelklasse-Neuwagens wegen Mängeln rückabwickeln will, muss im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von über 8.000 Euro rechnen.

 

Eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro kostet bis zum erstinstanzlichen Urteil über 4.500 Euro – davon sind rund 700 Euro Gerichtskosten und rund 3.800 Euro Anwaltsgebühren. Die im Prozess unterlegene Partei muss sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen.

 

„Bürger nicht vom Zugang zum Recht abschneiden“

 

Angesichts des hohen Kostenrisikos warnt GDV-Präsident Wolfgang Weiler davor, Teile der Bevölkerung vom Zugang zum Recht abzuschneiden: „Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist das ein Problem.“

 

Um die Kosten einzudämmen, schlagen die Versicherer unter anderem vor, bei bestimmten, aus anwaltlicher Sicht wenig aufwändigen Verfahren, eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Sie könnte für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage gelten, aber auch für „industriell bearbeitete“ Massenverfahren, wie sie derzeit etwa gegen Autohersteller mit manipulierter Abgas-Software angestrengt werden. Dabei werden in der Regel internetbasiert und bundesweit in großer Stückzahl Mandate gewonnen, die im Anschluss standardisiert bearbeitet werden.

 

Für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten. Im Jahr 2016 wendeten die Rechtsschutzversicherer für 4,2 Millionen Streitfälle rund 2,8 Milliarden Euro auf. Rund 85 Prozent der Zahlungen waren Anwaltshonorare.

 

Weitere Informationen, Grafiken und Beispielfälle finden Sie hier. Immer aktuell informiert: gdv.de/newsroom

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 431 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1.310,7 Milliarden Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 524.000 Menschen sind direkt oder indirekt für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Norbert Reimann (Mittwoch, 06 Juni 2018 08:40)

    Das sind interessante Entwicklungen mit denen der GDV seine Rechtsschutzversicherungen empfiehlt, im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch, dass es für Versicherungsnehmer immer teurer wird im Schadensfall gegen die Versicherung rechtlich vorzugehen.
    Hier ist für betroffene Versicherungsnehmer das Sachverständigenverfahren zu empfehlen, was in fast allen Sachversicherungen in Deutschland vertraglich vereinbart ist, weitere Informationen hier im SchadenSeminar.de: https://www.schadenseminar.de/2018/04/15/sachverst%C3%A4ndigenverfahren/