Architektur erfüllt praktische, ästhetische und symbolische Funktionen.
Diese Betrachtung kommt bei Schadenregulierungen häufig zu kurz.
Die beschädigten Dinge werden häufig auf technische Funktionen reduziert, eine sehr eindimensionale Betrachtung der Architektur, die Vitruv vor über 2000 Jahren schon als triadische Relationen von Bauaufgabe, Form und Technik beschrieben hat.
Das Urteil weckt Hoffnungen, wenn sich die Richter jetzt auch noch an symbolische Funktionen wagen, durch die Gebäude erst zur Kunst werden.
Das Urteil des Landgerichts Lübeck verdeutlicht wichtige Aspekte bei der Regulierung von Wasserschäden, insbesondere in Bezug auf ästhetische Gesichtspunkte:
Vollständige Erneuerung des Parketts gerechtfertigt
Das Gericht entschied, dass eine vollständige Erneuerung des Parketts in diesem Fall gerechtfertigt war, dabei waren folgende Gründe ausschlaggebend:
- Eine Teilerneuerung hätte zu optisch unzumutbaren Brüchen geführt.
- Der Sachverständige stellte fest, dass das beschädigte Parkett aufgrund der Feuchtigkeitsschäden nicht repariert werden konnte.
- Die ursprüngliche Parkettsorte und -größe war nicht mehr verfügbar, was einen Teilaustausch zusätzlich erschwerte.
Die Entscheidung stärkt die Position von Versicherten, die bei umfangreichen Schäden auf einen Komplettaustausch bestehen, wenn dieser aus ästhetischen Gründen notwendig erscheint.
Differenzierte Betrachtung bei Tapeten
Bei den Tapeten fällte das Gericht eine differenziertere Entscheidung:
- Im Esszimmer wurde ein Komplettaustausch der Tapeten als erforderlich erachtet.
- Der optische Bruch zwischen Esszimmer und Wohnzimmer wurde hingegen als hinnehmbar angesehen.
- Eine vollständige Neutapezierung des gesamten Wohnbereichs war demnach nicht notwendig.
Dies zeigt, dass bei der Beurteilung von ästhetischen Aspekten jeder Raum und jedes Material individuell betrachtet werden muss.
Bedeutung von Sachverständigengutachten
Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit von Sachverständigengutachten bei der Schadensregulierung:
Das Gericht stützte seine Entscheidung maßgeblich auf das eingeholte Sachverständigengutachten.
Dies verdeutlicht, wie wichtig es für Versicherte sein kann, bei Streitigkeiten mit der Versicherung einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Fazit für Versicherte
Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für Versicherte:
- Bei umfangreichen Schäden, die zu ästhetischen Beeinträchtigungen führen, können Versicherte auf einen Komplettaustausch bestehen, wenn dieser begründet ist.
- Es ist ratsam, bei Streitigkeiten mit der Versicherung ein unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen.
- Jeder Schadensfall wird individuell betrachtet. Was in einem Raum als notwendig erachtet wird, muss nicht zwangsläufig für andere Räume gelten.
- Eine detaillierte Dokumentation des Schadens und eine gründliche Begründung der Ansprüche sind entscheidend für eine erfolgreiche Regulierung.
- Im Zweifelsfall sollten Versicherte nicht zögern, ihre Rechte auch gerichtlich durchzusetzen, wenn die Versicherung eine angemessene Regulierung verweigert.
- Dieses Urteil stärkt insgesamt die Position von Versicherten bei der Regulierung von Wasserschäden, insbesondere wenn es um ästhetische Aspekte geht. Es zeigt jedoch auch, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss und eine pauschale Lösung selten angemessen ist.
Mit praktischen, ästhetischen und symbolischen Funktionen in der Architektur und bei "Architektur kaputt" beschäftigen wir uns in unserem Seminar SchadenSemiotik:

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Dr. Peter Meier (Montag, 23 Februar 2026 10:48)
Ich bzw. wir hatten vor Jahren mal einen Satz generischer Anforderungen (Anforderungen gemäß ISO-Sprache) für Produkte (Produkte gemäß ISO-Sprache) aller Art nach der Qualität (Qualität gemäß ISO Sprache) definiert. Das galt für Alles, was irgendwie, irgendwo, irgendwann hergestellt werden kann. Die Richtungen waren:
1. Funktion des Produkts
2. Material des Produkts
3. Methodik der Herstellung
4. Ästhetik des Produkts
Das ist ganz ohne Vitruv.
Das gilt für Produkte aller Art; sowohl „Hardware“ als auch „Software“ im weiten Sinne.
Es war im Rahmen des Qualitätsverstänsnisses der ISO (9000:2015 und 9001:2015) die Punkte 1, 2 und 3 zu verstehen und zu formulieren. In diesen drei Richtungen konnten Anforderungen „objektiv“ formuliert werden und die Ergebnisse konnten „objektiv“ gemessen werden. Punkt 4, Ästhetik lässt sich nicht objektiv formulieren, da Schönheit „im Auge des Betrachters liegt und damit subjektiv ist.
Um auf Vitruv zurück zu kommen: Ästhetik hat auch was Symbolisches. Ein T-Shirt von G ist ein anderes Statement als ein T-Shirt von B.
Norbert Reimann (Montag, 23 Februar 2026 12:28)
Vielen Dank für die Anregung, aber die genannten Kriterien erfüllen doch das Vitruv’sche System, sie erfüllen praktische, ästhetische und/oder symbolische Funktionen, meist mehrere. Material und Herstellung erfüllen überwiegend praktische Funktionen. Punkt 1 ist irreführend, welche Funktion ist gemeint? Und natürlich sind auch ästhetische und symbolische Funktionen messbar, z.B. machen wir das mit dem sogenannten Semantischen Differential.
Norbert Reimann (Dienstag, 24 Februar 2026 08:01)
Lieber Peter Meier, wenn es um die Einflussfaktoren auf die Lebensdauern von Bauteilen geht, wenden wir die DIN ISO 15686-4 (2003) an mit 3 Kategorien und 7 Faktoren. Für uns fehlt noch das ko-Argument der Instandsetzungsmöglichkeit bzw. Reparaturmöglichkeit:
Bauteilqualität
A Komponentenqualität
B Konstruktionsqualität
C Ausführungsqualität
Umgebung
D Innenräumliche Umgebungsbedingungen
E Außenräumliche Umgebungsbedingungen
Gebrauchsbedingungen
F Nutzungsintensität
G Instandhaltungsniveau