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Ortstermin vs. Floptermin

Anfang der Woche hatte ich einen Ortstermin zu einem Feuchteschaden, von dem ich mich noch nicht richtig erholt habe, nicht physisch, eher psychisch.Tätig war ich nicht als Sachverständiger für eine Versicherung oder für einen Versicherungsnehmer, sondern als ehrenamtlicher Berater einer Mieterin einer kleinen Wohnung in einer Mehrfamilienwohnanlage. Die Wohnung bewohnt sie mit ihrem 6-jährigen Sohn, beide mit einer Tendenz zu Asthma.

Eigentlich eine klare Sache, ich habe den Schaden und die vermeintliche Schadensursache untersucht und ihr meine Überlegungen zur Weitergabe an ihre Hausverwaltung gemailt. Zum geplanten Ortstermin mit einem Versicherungs-Sachverständigen wurde ich von ihr auch gebeten, den hätte ich mir besser erspart, aber ich möchte die Erfahrung gerne teilen:

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Eine Woche vorher habe ich mir die Wohnung angesehen, es gab sichtbare Schimmelspuren an den Flurwänden, unter der Badewanne war die Ursache gefunden: ein defektes Abwasserrohr. Messungen mit der „Kugel“ haben Feuchtigkeiten in den Fußböden des dem Badezimmer angrenzenden Flures und des Wohnzimmers gezeigt.

Nicht selbst gesehen habe ich „dunkle Decken“ in der Wohnung unter der Schadenwohnung im Bereich des Bades und des Flures, so wird die Aussage der Nachbarin weitergegeben.

Das Schadenbild zeigt eine beschädigte Abwasserleitung, bei Nutzung der Badewanne konnte so regelmäßig Wasser bestimmungswidrig ausfließen.

Der Mieterin habe ich per Mail meine Einschätzung mitgeteilt, auch den Verdacht, dass mit Schimmelbildungen u.a. im schwimmenden Estrich zu rechnen ist. Die Entstehung der Bruchstelle kann 7 Jahre zurückliegen, damals wurde unter der Wanne ein Rohr ausgetauscht. Über der Beschädigung liegt eine Muffe (Siehe Foto), die mit Werkzeug angezogen diesen Schaden hätte verursachen können, daher auch der Hinweis auf Überprüfung der Regressmöglichkeit, die der Versicherer u. U. noch hat. Die Gewährleistung ist wahrscheinlich abgelaufen, aber es könnte juristisch die Delikthaftung geprüft werden.

Natürlich habe ich mir nur zu Möglichkeiten geäußert, da ich nicht gutachterlich tätig war, sondern die Schadensanierung vorantreiben wollte.

Ein schneller Sanierungsversuch durch die Hausverwaltung in Form von Einblasen warmer Luft unter die Wanne konnte abgewehrt werden, die Wohnung war noch bewohnt.

Es gab auch bald den Hinweis für einen Ortstermin mit dem Sachverständigen der Versicherung sowie einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung, ich wurde von der Mieterin gebeten, dabei präsent zu sein.

Beim Ortstermin waren dann noch anwesend:

  • Mieterin
  • für die Hausverwaltung/Eigentümer eine Hausverwalterin sowie ein Hausmeister
  • für die Versicherung eine Reguliererin
  • im Schlepptau der Reguliererin einen Mitarbeiter einer Schadensanierungsfirma, die ich zu den Big Five der Branche zähle.

Die Kugelmessung im Bad ergab auch bei ihm eine Feuchtigkeit, die unter der Wanne allerdings auch mit der Hand zu spüren war.

Sanierungsvorschlag des Sanierers: Trocknen mit Flächen- bzw. Infrarotheizgeräte, danach weitersehen.

  • Mein Hinweis auf die mögliche Kontamination durch Schimmel wurde im Einklang mit der Reguliererin von der Hausverwalterin negiert und meine Kommunikationsweise wurde kritisiert.
  • Es waren keine weiteren sachverständigen Personen vor Ort. Die „Sachverständige“ der Versicherung war offensichtlich eine Reguliererin, die sich lediglich dafür interessierte, ob die Mieterin auch eine Hausratversicherung hatte, die Schadensursache und mögliche Regressprüfung hatte sie nicht weiter interessiert.
  • Der Mitarbeiter des Sanierers hat sich an der Thematik „Möglichkeit Schimmelbildung“ nicht weiter beteiligt, es war auch offensichtlich von Versicherer und Versicherungsnehmerin nicht gewollt.
  • Dieser Einklang zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern, wenn auch nur deren jeweiligen Vertreterinnen, ist mir noch nie untergekommen in meiner Sachverständigentätigkeit seit 1983.

 

Absolut unverständlich ist das Verhalten der Vertreterin des Hauseigentümers, einem kirchlichen Wohnungsunternehmen, die offensichtlich nicht die Interessen der Eigentümer vertritt, ein gesundes Wohnhaus zu bewahren und den Mietern eine gesunde Wohnung zu vermieten.


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