Das OLG Brandenburg Pflichten von Versicherern - Versicherer und Makler, aber auch Versicherungsnehmer sollten die Wertermittlung bereits im Vorfeld sorgfältig prüfen.
Versicherungswertermittlungen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Denke mit 14er Werten sollte aufgegeben werden, das bestätigt auch das Urteil des OLG Köln.