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Restwerte, oder Baureste?

Viele Sachverständige orientieren sich an über 90 Jahre alten Versicherungsbedingungen: der AFB von 1930; daraus ergeben sich fehlerhafte Schadensberechnungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer, teilweise im 6-7-stelligen Bereichen.

Dabei ist die Frage der Einschätzung der Probleme aus der falschen Restwertbewertung einfach zu beantworten: wenn Sachverständige und Versicherungsregulierer die gültigen Vertragsbedingungen einhalten, gibt es keine falschen Schadenberechnungen in diesem Punkt.

Eine Einschätzung der Problematik für bereits abgeschlossene und abgerechnete Schäden sollten Juristen vornehmen, die Frage der Haftung und Nachhaftung, auch für beratende Sachverständige wie Sachverständige und Obleute im Sachsachverständigenverfahren ist wahrscheinlich gegeben. Dabei geht es, was die Schadensummen angeht, nicht um Lappalien, sondern insgesamt um Summen im zweistelligen Millionenbereich (Schätzung für die letzten 10 Jahre).

Betroffene Versicherungsnehmer ist zu empfehlen, vorgelegte Schadensberechnung auf den Punkt "Restwerte" zu überprüfen bzw. von einem Team geeigneter Juristen und Sachverständige überprüfen lassen.

SchadenSymposium: Montag, 5. Juli 2021, 17.00-18.30 Uhr - Restwerte, oder Baureste?

Das monatliche Steinbeis SchadenSymposium, digital.zyklisch.impulsiv.: die After-Work-Online-Seminarreihe zu Werte.Risiken.Schäden.

Die Vorträge sind anerkannt als geeignete Fortbildung durch die Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen, IDD Insurance und bei SchadenZert.

Die Beteiligung ist kostenlos nach vorheriger Anmeldung: www.schadensymposium.de.

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