Arbeitsgemeinschaft Versicherungswerte Denkmalschutz

Versicherungswerte von denkmalgeschützten Immobilien müssen den ortüblichen Wiederherstellungswert abbilden. Standardwerte wie z.B. die Normalherstellungskosten der Sachwertrichtlinie bilden dies nicht ab.

Eine beliebig hohen Wert als Versicherungssumme festzulegen, löst das Problem nicht, da die Versicherungsunternehmen im Wettbewerb stehen und daher Interesse an einer realistischen Versicherungswertermittlung haben.

 

Das versicherungstechnische Instrument "Unterversicherungsverzicht" hilft nur bei Teilschäden bis maximal die Höhe der Versicherungssumme erreicht ist. Ein falscher weil zu gering geschätzter Versicherungswert kann sich daher bei großen Teil- oder Totalschäden fatal und zum Nachteil der Versicherungsnehmer in der Schadenregulierung auswirken.

Schadenregulierungen mit nicht ausreichenden Versicherungssummen liegen ebenfalls nicht im Interesse der Versicherungsunternehmen.

Kooperierende Sachverständige und Sondersachverständige sowie kooperierende Firmen, Vereine, Verbände, aber auch interessierte Kreise, arbeiten zusammen an diesen Arbeitshilfen zur Versicherungswertermittlung Denkmalgeschützter Immobilien. 

 

Interessierte Kolleginnen und Kollegen können Kontakt mit uns aufnehmen. 

 

Herausgeber der Arbeitshilfen: Berliner SchadenSeminar

Anregungen und Mitarbeit

Kommentare: 3
  • #3

    Norbert Reimann (Montag, 10 Mai 2021 18:41)

    https://denkmalatlas.niedersachsen.de/viewer/

  • #2

    Norbert Reimann (Montag, 10 Mai 2021 18:14)

    https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/

  • #1

    Norbert Reimann (Mittwoch, 22 Mai 2019 17:27)

    Bitte unterstützen Sie unser Vorhaben, geben Sie Anregungen und arbeiten sie in einer der Gruppen mit.