Fortbildungspflicht

Neben der Erstzertifizierung ist die Fortbildung ein zentraler Punkt einer Zertifizierung.

 

Bei einigen Fachgebieten ist das Fortbildungsangebot sehr umfangreich, Fachgebiete wie Versicherungswertermittlungen, Risikobewertungen und Bewertungen von Sachschäden sind nicht stark vertreten im deutschsprachigen Raum.

Die drei Fachgebiete sind stark miteinander verbunden, daher differenziert SchadenZert nicht bei den Fortbildungen dieser Bereiche.

 

Kategorie B - Allgemein

Da so gut wie alles einer Wertermittlung, einer Risikobewertung und einer Sachbeschädigung unterliegen kann, werden in der Kategorie alle Fortbildungen akzeptiert, die die zertifizierten Sachverständigen nach eigenem Ermessen absolvieren. In der Regel sind 3 Fortbildungstage im Jahr gefordert.

 

Kategorie A - Spezifisch

Schwieriger ist es, unabhängige Fortbildungen im Bereich der Kategorie A zu finden, die muss nämlich Inhalte der Versicherungswertermittlungen, Risikobewertungen und/oder Bewertungen von Sachschäden aufzeigen. Der Veranstalter der Fortbildung muss unabhängig, darf nicht als Partei auftreten in diesen Bereichen. Pro Jahr sind mindestens 1 Tag (4 * 1,5 h Lehreinheiten) Fortbildung dieser Kategorie nachzuweisen.