Das Urteil des Landgerichts Lübeck verdeutlicht wichtige Aspekte bei der Regulierung von Wasserschäden, insbesondere in Bezug auf ästhetische Gesichtspunkte
Obliegenheitsvorschriften, Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften, Sachverständigengutachten