DBS Tutorien

Tutorium: Kurs/Lehrveranstaltung zur Aufarbeitung, Auffrischung und Verbesserung von Kenntnissen

https://de.wiktionary.org/wiki/Tutorium

 

In Tutorien stehen in fachlicher Hinsicht vor allem

  • die Einübung der in den QS-Seminaren vermittelten Stoffe,
  • die Vertiefung anhand von Aufgaben und Beispielen sowie
  • die praktische Anwendung von Wissen im Mittelpunkt.

 


Übersicht  Tutorien

  Kurzbezeichnung Fachgebiet
A DBS A-VWI Versicherungswerte Immobilien

B

DBS B-VW+Sach HI

Versicherungswerte und Sachschadenbewertungen Hausrat und Inhalt

C

DBS C-Sach

Sachschadenbewertungen Immobilien

D

DBS D-BM

Bewertungen von Baumängeln und Mangelfolgeschäden

E

DBS E-RB

Risikobewertungen Immobilien, Hausrat und Inhalt

Tutorium A-VWI Versicherungswerte Immobilien

Vertiefungen, Beispielgutachten und Übungen sowie Erstellung eines Zertifikatgutachtens, basierend auf

Tutorium B-VW+Sach Hausrat und Iinhalt

Vertiefungen, Beispielgutachten und Übungen sowie Erstellung eines Zertifikatgutachtens, basierend auf

Tutorium C-Sach Sachschadenbewertungen Immobilien

Vertiefungen, Beispielgutachten und Übungen sowie Erstellung eines Zertifikatgutachtens, basierend auf

D-BM Bewertungen von Baumängeln und Mangelfolgeschäden

Vertiefungen, Beispielgutachten und Übungen sowie Erstellung eines Zertifikatgutachtens, basierend auf

Tutorium E-RB Risikobewertungen

Vertiefungen, Beispielgutachten und Übungen sowie Erstellung eines Zertifikatgutachtens, basierend auf

Buchungen

Die Tutorien werden gebucht unter

Buchungen nach dem Erwerb des CAS/DAS-Zertifikats nach Angebot.

Termine

Termine Tutorien B, D und E nach Vereinbarung

Zertifizierungslehrgang

Wintersemester 2024 Sommersemester 2024
Studium Generale 05.02.2024 - 27.02.2024 03.09.2024 - 18.11.2024
Tutorium VW 10.06.2024 - 01.07.2024 25.11.2024 - 16.12.2024
Tutorium Sach 13.05.2024 - 03.06.2024 13.01.2025 - 03.02.2025
PSA 08.07.2024 - 22.07.2024 10.02.2025 - 24.02.2025


Seminarzeiten

1. Block 08.30 Uhr 10.00 Uhr
Pause 10.00 Uhr 10.30 Uhr
2. Block 10.30 Uhr 12.00 Uhr
Mittagspause 12.00 Uhr 13.00 Uhr
3. Block 13.00 Uhr 14.30 Uhr
Pause 14.30 Uhr 15.00 Uhr
 4. Block 15.00 Uhr  16.30 Uhr
Sprechzeiten jeden Mittwoch SchadenSymposium 16.00 Uhr       17.30 Uhr      

Die Seminarzeiten werden im Interesse aller Teilnehmer eingehalten.

Bei Bedarf der Teilnehmer werden Zusatztermine vereinbart.

Sollte ein Teilnehmer an einem Lehrgangstag, oder Teile davon, nicht teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, dass diese Lehrgangsteile aufgezeichnet werden (Teilnehmer erklären sich mit der Buchung dazu bereit).  Die betroffenen Teilnehmer können diesen Stoff in einer begrenzten Zeit in unserem Steinbeis-Büro in Berlin ansehen, bearbeiten und Fragen dazu stellen.

Die Aufnahmen stehen den Berechtigten online nicht zur Verfügung, die Videos können nicht kopiert werden und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.


Ausbildungsart

Blended Learning

  • Vorbereitung Eigenarbeit
  • Mustergutachten
  • Analysen, Schadenanalysen, Risikoanalysen
  • Vorträge
  • Übungen
  • Diskussionen
  • Zertifikatsgutachten

Der Kurs wird angeboten als

  • Onlinekurs


Zertifikatsgutachten

Transfergutachten

Es wird ein praktisches Zertifikatsgutachten aus den Themengebieten der Tutorien erarbeitet.

 

Idealerweise nutzen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eigenes Material zur Erstellung der Zertifikatsgutachten, es kann aber auch auf Material des STISM zurückgegriffen werden.

 

Die Zertifikatsgutachten werden in der Gruppe vorgestellt und diskutiert.

Checkliste zur Qualitätsprüfung von Gutachten zu Versicherungswertermittlungen und Sachschadenbewertungen von Immobilien

Die Checkliste ist eine Sammelliste: nicht alle Punkte treffen bei allen Gutachten zu

 

1. Form des Gutachtens 

  • Logischer Aufbau des Gutachtens
  • Sinnvolle einzelne Gliederungspunkte
  • Übersichtliches Inhaltsverzeichnis
  • Sprache allgemein verständlich 
  • Erläuterung der Bedeutung von Fachbegriffen 
  • Formulierungen sachlich und neutral 
  • Inhaltlich verständlich und nachvollziehbar
  • Seiten des Gutachtens fortlaufend und eindeutig durchnummeriert
  • Keine unnötigen Kopien aus allgemein zugänglichen Quellen, z.B. Gesetzen, Fachliteratur, Normen und Regelwerke

2. Deckblatt / allgemeine Angaben 

  • Ersteller des Gutachtens mit Angabe seines Fachgebiets
  • Gutachtennummer/Seitenzahl auf jeder GA-Seite mit Anzahl der Seiten des Gutachtens
  • Auftraggeber des Gutachtens
  • Aktenzeichen des Auftraggebers
  • Datum des Auftrags
  • bei Sachverständigenverfahren und dergleichen: Angabe der Parteien
  • Angabe der Seite der Zusammenfassung
  • Inhaltsverzeichnis

3. Auftrag und Zweck des Gutachtens 

  • Angabe des Zwecks des Gutachtens
  • wörtliche Wiedergabe der Fragestellung aus dem Auftrag
  • eventuell vom Auftraggeber gemachte Auflagen oder Vorgaben für das Gutachten

4. Feststellungen 

4.1 Allgemeine Feststellungen

  • alle dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Unterlagen
  • weitere, vom Sachverständigen genutzten Quellen, z. B. Normen und andere Regelwerke, Kommentare
  • eingesetzte Hilfskräfte mit Angaben der Tätigkeiten, die diese ausgeführt haben
  • Art und Bezeichnung von verwendeten Hilfsmitteln, z. B. Messgeräte, Angabe von verwendeten Untersuchungs- oder Messverfahren

4.2. Ortstermine, Erörterungstermine

(nur, wenn stattgefunden) 

  • Datum und Art der Ladung
  • Angabe der zum Orts- oder Erörterungstermin geladenen Personen (genaue Bezeichnung)
  • Angabe der zum Orts- oder Erörterungstermin erschienen Personen, bei verspätet erschienen Personen Uhrzeit des Eintreffens
  • Funktion von erschienenen, aber nicht geladenen Personen, zu welcher der geladenen Personen gehören sie
  • Uhrzeit des Beginns
  • Uhrzeit des Endes
  • Besonderheiten beim Ortstermin, z. B. Störungen durch Personen, Anordnungen des Sachverständigen, vorzeitig den Termin verlassende Personen
  • detaillierte Beschreibung des Ablaufs des Orts- oder Erörterungstermins einschließlich aller erforderlicher Angaben zu den Randbedingungen wie Witterung, Raumtemperatur, Lichtverhältnisse
  • Angaben zu gemachten Dokumentationen, z. B. Fotos
  • Angaben zu durchgeführten Untersuchungen, Messungen, Bauteilöffnungen (mit Angabe durch wen) u. dgl.

4.3 Weitere Feststellungen

  • Feststellungen außerhalb der Ortstermine durch Schriftverkehr, Telefonate etc.

5. Recherchen

  • Einholung von Wetterinformationen, Wettergutachten
  • Überprüfung ob evtl. Sondersachverständige einzusetzen sind, Beschreibung der Aufgabe

6. Beschreibung des Sachverhalts, Untersuchungsbericht 

  • detaillierte Beschreibung aller Tatsachen, die die Grundlage der späteren Schlussfolgerungen und Feststellungen bilden, dabei deutliche Trennung von Tatsachen aus den Akten (mit Angabe der Fundstelle)
  • und von eigenen Erkenntnissen
  • bei erfolgtem Orts- oder Erörterungstermin: im Zuge des Termins festgestellte Ergebnisse, dabei Angabe, ob es sich um Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten handelt, bei Wahrscheinlichkeiten mit Angabe
  • des Wahrscheinlichkeitsgrads
  • bei Untersuchungsbericht: für Laien verständlich, trotzdem alle Schritte so beschrieben, dass sie von einem Fachmann Schritt für Schritt nachvollziehbar sind
  • bei Untersuchungsbericht: bei Ortstermin von Beteiligten geäußerte Einwände, z. B: zur Messmethode, aufgenommen und damit auseinander gesetzt (sofern Einwände geäußert wurden)
  • bei Untersuchungsbericht: mögliche Fehlerquellen oder Schwachstellen bei der Untersuchung, die das Ergebnis beeinflussen können, benannt
  • Fragen der Aufgabenstellung präzise und auch für Laien nachvollziehbar beantwortet
  • Hinweise auf Unsicherheiten bzw. Verlässlichkeit der Schlussfolgerungen
  • bei vorliegenden Unsicherheiten oder Fachansichten im Dissenz: Hinweis auf mehrere ernsthaft in Betracht kommende Antworten, eventuell alternatives Gutachten
  • Benennung von Zitaten, Gerichtsurteilen oder Gesetze und Rechtsverordnungen vollständig  und mit Fundstellen zum Nachschlagen angegeben

7. Ermittlung der Schadensumme

  • Baubeschreibung, technische Ausstattung und relevante Ausstattungsmerkmale
  • Angaben zu Wohnflächen, BGF-Flächen und deren Nachweis
  • Schadensumme zum Neuwert
  • Schadensumme zum Zeitwert
  • Schadensumme zum gemeinen Wert
  • Bei Brandschäden: Einschätzung der Gefahrenbereiche
  • Massenermittlungen, nachprüfbar
  • Überprüfungen von Angeboten und Rechnungen
  • Einarbeitung von Sondergutachten (Kontaminationen, Tragwerksplanung etc.)

8. Versicherungswertermittlung

  • Angabe zum Modell der Versicherungswertermittlung
  • Angaben zur Versicherungssumme
  • Versicherungswertermittlung
  • Ermittlung der Unterversicherung
  • Bei gewerblichen Risiken: Ermittlung des Zeitwertes des Risikos
  • Ermittlung der Gesamtnutzungsdauern sowie der Restnutzungsdauern

9. Zusammenfassung und Bewertung 

  • kurze und prägnante Antwort auf die Frage aus dem Auftrag
  • ggf. deutliche Hervorhebung der Antwort, z. B. durch Fettdruck, wenn die Zusammenfassung etwas mehr Text umfassen muss, damit sie verständlich ist
  • Unterschrift des Sachverständigen mit Datum und Gutachterstempel. Rundstempel bei ö.b.u.v. Sachverständigen, bei freien und Verbandsgeprüften Sachverständigen Ovaler Gutachterstempel
  • wenn Sachverständiger nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist: Versicherung, dass das Gutachten objektiv und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden ist

10. Dokumentation / Anlagen 

  • Inhaltsverzeichnis der nachfolgenden Dokumentationen (Fotos, Pläne Berechnungen), sofern umfangreich
  • Alle in dem Gutachten erwähnten und genutzten Dokumente und Unterlagen als Kopie vorhanden, ausgenommen allgemein zugängliche Dokumente und Quellen wie Fachliteratur, Regelwerke
  • alle Dokumentkopien sind durchgängig nummeriert
  • an allen Stellen im Gutachten, an denen Dokumente erwähnt werden, wird auf die Fundstelle der Kopie in der Dokumentation verwiesen

Die Zertifikatslehrgänge finden, wenn nichts anderes angegeben oder mit den Teilnehmenden vereinbart, Montags zwischen 8.30 und 16.30 Uhr statt.