Versicherungswertermittlungen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Denke mit 14er Werten sollte aufgegeben werden, das bestätigt auch das Urteil des OLG Köln.
Interessante BKI-Veröffentlichung der Professoren Kalusche und Bielefeld. Die dargestellte Problematik ist bei vielen Sachverständigen noch nicht angekommen.
Bei diesem Phänomen wird bei der Neuwertregulierung von Sachen, die im Zeitwert weit unter dem Neuwert liegen, eine "Alt-für-Neu"-Korrektur vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Neuwertregulierung unter dem tatsächlichen Neuwert liegt.