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Immer wieder: Schaden ohne Grund abgelehnt

Heute habe ich von einem Schadensfall in Ludwigshafen am Rhein gehört, der beispielhaft für falsche Regulierung steht und zwar im Interesse der Versicherung:

Ein Mieter hat feuchte Wände, die Versicherung kommt mit einem Sachverständigen, der stellt fest, daß der Duschablauf nicht fest angeschraubt ist, stellt eine "Manipulation" fest und lehnt den Schaden ab.

Die Vermieterin ist großzügig:wenn der Mieter schnell räumt, bekommt er vielleicht die vorausbezahlte Monatsmiete zurück, nicht aber die Kaution.

Der junge Mieter geht leer aus, er hatte erst alles renoviert, Laminat gelegt etc.

Er soll sich nun eine neue Wohnung suchen.

Wie hätte die Regulierung ausgesehen, wenn die Versicherung nach den Bedingungen reguliert hätte:

Es handelt sich um einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, also ist der Neuwertschaden fällig, die Summe hat die Versicherung zu regulieren.

Sie kann den Mieter für den Zeitwertschaden in Regress nehmen, wenn sie ihm ein Verschulden an dem undichten Duschablauf nachweisen kann, was schwierig ist, weil der Mieter bei dem Ortstermin schon erklärt hatte, daß er an der Duschwanne nichts geschraubt habe.

Fazit

Ein Fall, der täglich vorkommt und für den man eine Versicherung abschließt, hier offensichtlich bei der falschen Gesellschaft mit einem Sachverständigen, der auch vor Gefälligkeitsgutachten nicht zurückschreckt.

Diese Fälle sind schlecht für die Versicherungswirtschaft, weil Vertrauen verloren geht.

Andererseits: warum beauftragen Geschädigte nicht Sachverständige Ihres Vertrauens? Bei dem Ortstermin mit 2 Stunden Honorar wäre die Sache doch anders ausgegangen.

 

Gepostet vor 5th July 2009 - Erstveröffentlichung 2009 - hat sich was geändert?

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