Plausibilitätsgutachten

Wir erstellen in allen Bereichen der Fachgebiete Werte-Risiken-Schäden auch Plausibilitätsgutachten, d.h., wir überprüfen vorgelegte Gutachten, Stellungnahmen und Angebote auf Plausibilität.

 

Die Plausibilitätskontrolle, auch Plausibilitätsprüfung, Plausibilitätstest oder Plausibilisierung, ist eine Methode, in deren Rahmen ein Wert oder allgemein ein Ergebnis überschlagsmäßig daraufhin überprüft wird, ob es überhaupt plausibel, also annehmbar, einleuchtend und nachvollziehbar sein kann oder nicht.

Es kann nicht immer die Richtigkeit des Wertes oder Ergebnisses verifiziert werden, sondern es soll eine gegebenenfalls vorhandene offensichtliche Unrichtigkeit erkannt werden. Ein Vorteil der Plausibilitätskontrolle ist, dass sie mit lediglich geringem Aufwand durchgeführt werden kann, ein Nachteil ist, dass weniger offensichtliche Unrichtigkeiten in ihrem Rahmen nicht erkannt werden.

Plausibilitätskontrollen können zum Teil anhand von ohnehin vorhandenem Wissen problemlos durchgeführt werden.(Wikipedia)

Wir überprüfen Angebote und Gutachten für Versicherer wie Versicherungsnehmer.

Plausibilitätsgutachten für Versicherungsnehmer bieten sich an

  • wenn eine Unterversicherung wegen eines falschen Versicherungswertes festgestellt wurde (Versicherungssumme ist geringer als der festgestellte Versicherungswert)
  • wenn die Auszahlungssumme wegen "Restwerten und Restwertgewinnungskosten" reduziert wurde
  • wenn die Auszahlungssumme wegen Eigenleistungen gekürzt wird
  • wenn bei einem gewerblichen Versicherungsobjekt ein Zeitwertvorbehalt vereinbart ist und die Zeitwerte der Immobilie unter der Vorbehaltssumme liegen (40-bzw 50 %-Regelung)