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Obleutewahl

Obmannwahl im Sachverständigenverfahren: häufig eine Qual der Wahl.

Das Angebot Obleutewahl des Steinbeis-Transferzentrums Risiken-Schäden-Werte soll im bestimmungsgemäßen Sachverständigenverfahren bei Sachschäden (Brand-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden, aber auch bei anderen Sachschäden, wie Maschinenschäden etc.) den beiden jeweils die Versicherung bzw. die Versicherungsnehmer vertretenden Sachverständigen helfen, sich auf einen gemeinsamen Obmann zu einigen.

In der Mehrzahl der Sachverständigenverfahren können sich die beiden Parteien auf einen Kollegen, der als Obmann fungieren soll, schnell einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, bestimmt das zuständige Amtsgericht den Obmann (oder natürlich die Obfrau). Dies ist meist nicht von den Parteien gewollt, die Amtsgerichte sind auch nicht wirklich für diese Auswahl vorbereitet, kommt es doch auch nicht so häufig vor, dass über einen Obmann im Sachverständigenverfahren entschieden werden muss.

 

In der Praxis gibt es die skurillsten Methoden, um zu einer Obmannbenennung zu kommen, wenn die Parteien sich nicht auf kollegialem Weg einigen können.

Man kann in diesen Fällen davon ausgehen, dass die beiden Sachverständigen kaum zu einem gemeinsamen Gutachten kommen (bei einem gemeinsamen Gutachten mit einvernehmlichen Ergebnis wird der ernannte Obmann garnicht aktiv), daher ist der Einsatz des Obmanns sehr wahrscheinlich, um so wichtiger ist es, dass er von beiden Seiten akzeptiert wird.

 

Ein Kollege, der sich mit seinem Konterpart bei einem Großschaden nicht auf einen gemeinsamen Obmann einigen konnte, hatte sich auf folgendes "Gottesurteil" eingelassen: jede Partei hat einen Obmann vorgeschlagen, per Münzwurf wurde festgelegt, welche Partei geraden Zahlen und welche Partei ungeraden Zahlen zugeordnet wird. Bei der nächsten Ziehung der Lottozahlen wurde die Quersumme der Gewinnzahlen errechnet und somit die Partei bestimmt, deren Vorschlag nun Obmann ist im Verfahren.

 

Die beiden Kollegen haben so zwar einen Kollegen als Obmann benannt, aber befriedigend ist diese Lösung nicht, als Partei möchte man sicherlich auch nicht auf diese Weise einen Obmann festgelegt bekommen, der doch meist über eine große Geldsumme entscheidet.

 

Ein kollegialer Einigungsversuch kann auch scheitern, indem mündliche Vorschläge gegenseitig abgelehnt werden. Bei ruhiger, emotionsfreier Betrachtung wäre vielleicht der eine oder andere Kollege doch akzeptabel, aber die Adressen sind erst mal "verbrannt".

 

Es gibt auch Fälle, bei denen die beiden Parteisachverständigen überhaupt keine Gespräche führen können, es steht von vornherein fest, dass zwei getrennte Gutachten erstellt werden; hier ist eine Einigung auf einen Obmann kaum möglich.

 

Für diese kritischen Fälle ist der Sevice vom Steinbeis-Transferzentrum Risiken-Schäden-Werte angelegt: die Parteien können so zu einer oder mehrere gemeinsame Adressen kommen. Es besteht eine gute Chance, wenn nach dem ersten Durchgang noch kein Erfolg zu verzeichnen ist, dass in Folgedurchgängen doch Adressen nachgemeldet werden, die vielleicht beim Konterpart schon auf der Liste stehen (wäre dies bekannt gewesen, wäre es evtl. nicht zur Nachmeldung gekommen).

 

Dieser Service ist keine Geschäftsidee, vielmehr ein Pro-bono-Projekt des Transferzentrums mit einem absolut neutralen und unparteiischen Durchführungsangebot.

 

Da bei der Obmannauswahl in kritischen Fällen viel Energie und Zeit verbraucht werden kann, liegt es auf der Hand, dass schon die Auftraggeber der Sachverständigen unseren Service goutieren, wenn nicht in kurzer Zeit auf dem kurzen, kollegialen Weg eine Einigung möglich ist.

 

Dieses Angebot kann bei kritisch angelegten Sachverständigenverfahren den Start erleichtern und ist somit im Interesse der Versicherungsnehmer wie der Versicher, nicht zuletzt auch der handelnden Sachverständigen.

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