Beendigungen von Zertifizierungen
Die zertifizierten Sachverständigen können in diesen Fällen eine Erklärung der Beendigung der Zertifizierung (QMF4-01) nach § 7.4 des Zertifizierungsvertrages abgeben.
Die Erklärung beinhaltet, dass sie die Nutzung der Zertifizierungsurkunde und des Zertifizierungsstempels eingestellt ist:
Erklärung, auch formlos, an die Zertifizierungsstelle:
Bei der Aussetzung oder Beendigung meiner Zertifizierung erkläre ich, dass die Nutzung der Zertifizierungsurkunde und des Zertifizierungsstempels eingestellt ist.
Sollte diese Erklärung nicht vorliegen, werden die ungültigen Zertifizierungen in der nachfolgenden Liste geführt. Nach vorliegen der Erklärung erfolgt zeitnah die Löschung aus der Liste.
Name | Ort |
Fachgebiet |
Zertifikatsnummer |