Ein gutes Gutachten – aber wie? Eine öffentliche Bestellung bzw. Zertifizierung für Sachverständige ist kein Freifahrtschein – und was junge Sachverständige daraus lernen können: Dieses Urteil des Landgerichts Lüneburg (6 S 4/25) sorgt für Aufsehen: Das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wurde von den Richtern als „Kaffeesatzlesen“ bezeichnet – und damit als völlig ungeeignet für eine Entscheidungsfindung.
Es wird der Frage nachgegangen, welcher Nachweis der besonderen Fachkenntnisse sowohl für die Auftraggeber wie für die Sachverständigen unter Einhaltung der bestehenden Bestellungs- und Zertifizierungsvorschriften geeignet ist.